Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01. März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Nicole Donhauser | Milbenweg 29 | 90522 Oberasbach – nachfolgend „Berater“ – und dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kunde“ – über strategische Beratungsleistungen. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung individueller strategischer Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Wachstumsarchitektur, Go-to-Market-Strategie, Marketing- und Vertriebsstruktur, Organisations- und Steuerungsmodelle. Art, Umfang und Zielsetzung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Leistungsformen
Die Zusammenarbeit kann – je nach individueller Vereinbarung – erfolgen als: projektbasierte Beratung, Meilenstein-Projekt, strategischer Advisory-Retainer, Workshop- oder Impulsformat. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Vergütung
Die Vergütung wird individuell vereinbart. Je nach Projektstruktur kann die Abrechnung erfolgen als: Fixhonorar, Meilensteinvergütung, monatlicher Retainer, Tagessatz, Kombination aus den vorgenannten Modellen. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Berater ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.
5. Meilensteinprojekte und Teilabnahmen
Bei Projekten mit Meilensteinstruktur gilt: Ein Meilenstein gilt als abgenommen, wenn das vereinbarte Ergebnis bereitgestellt wurde und der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich wesentliche Abweichungen rügt. Teilabnahmen sind zulässig. Mit Abnahme wird die entsprechende Vergütung fällig.
6. Advisory-Retainer
Bei strategischer Begleitung auf Retainer-Basis gilt: Die Vergütung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. Der Retainer umfasst die im Angebot definierten Beratungsleistungen. Nicht genutzte Kapazitäten verfallen, sofern keine abweichende Regelung besteht. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 4 Wochen zum Monatsende.
7. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen zur Anpassung von Zeitplänen und Meilensteinen.
8. Reisekosten und Auslagen
Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet, sofern Vor-Ort-Termine vereinbart sind. Abrechnung erfolgt gegen Nachweis oder gemäß individueller Vereinbarung. Abgerechnet werden: Bahn 1. Klasse oder vergleichbar, Flug Business Class, Hotel gehobene Mittelklasse, Kilometerpauschale bei PKW-Nutzung.
9. Terminabsagen
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristiger Absage gelten folgende Ausfallregelungen:
- weniger als 48 Stunden: 50 % der vereinbarten Tagesvergütung
- weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Tagesvergütung
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlicher Informationen. Die Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.
11. Geistiges Eigentum
Sämtliche vom Berater entwickelten Methoden, Frameworks, Modelle, Systematiken und konzeptionellen Grundlagen bleiben ausschließliches Eigentum des Beraters. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den projektspezifischen Ergebnissen für interne Zwecke. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der zugrunde liegenden Methoden oder Frameworks ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
12. Haftung
Der Berater haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist soweit zulässig der Sitz des Beraters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
